Buchungsformular Seite 2

Vertragsbedingungen Hochzeitsfotografie

1. Bezahlung

1.1 Fixierung der Buchung

Der Fotograf und sein Team sehen die Buchung als bindend, sobald dies eindeutig via E- Mail oder mündlich kommuniziert wurde. Ab diesem Zeitpunkt wird die Anzahlung fällig. Eine Auftragsbestätigung fixiert die Beauftragung auf beiden Seiten.

1.2 Anzahlung

Eine Sicherstellung in der Höhe von 50% ist mit Unterschreibung des Vertrags fällig. Die Anzahlung kann nicht zurückerstattet werden.

1.3 Restzahlung

Der Restbetrag (Restsumme) ist 1 Wochen vor der Hochzeit fällig. Während der Hochzeit gebuchte, zusätzliche Leistungen, werden danach in Rechnung gestellt.

2. Storno

Bei einer Stornierung des Vertrags fallen folgende Kosten an:
Ab Vertragsunterzeichnung bis zu 7 Monate vor dem Hochzeitstermin: Anzahlung

7 Monate bis 1 Monat vor dem Hochzeitstermin: 80% des Gesamtbetrags

30 Tage vor dem Hochzeitstermin: Gesamtbetrag

Verschiebungen, die außerordentliche Gründe zur Ursache haben (schwerer Unfall, etc.) sind selbstverständlich möglich, jedoch ist bei einer Verschiebung während der Hauptsaison (Mai bis einschl. September, Samstagstermine) mit einer Anpassung der Paketpreise zu rechnen. Das Brautpaar verpflichtet sich diesfalls, den Mehrbetrag welcher Ihnen vorab bekannt gegeben wird, bis 1 Woche vor dem neu fixierten Termin zu bezahlen. Stornierungen sind kostenpflichtig. Die Anzahlung und/oder schon geleistete Zahlungen können nicht zurückerstattet werden.

3. Fotos

3.1 Anzahl

Je nach Anzahl der Gäste, Dauer und Ablauf der Hochzeit werden mehr oder weniger Fotos geliefert. Es gibt keine garantierte Anzahl. Üblicherweise beläuft sich der Gesamtoutput zwischen 400-600 Fotos.

3.2 Bearbeitung

Der Fotograf stellt alle bearbeiteten Bilder im Jpeg-Format zur Verfügung. Die Lieferung erfolgt so schnell wie möglich, aber ca. 12 -16 Wochen nach der Hochzeit. Der künstlerische Gestaltungsspielraum liegt im Ermessen des Fotografen, solange keine anderen schriftlichen Verabredungen getroffen wurden. Der Kunde hat sich im Vorfeld über den Stil des Fotografenteams informiert.

3.3 Persönlichkeitsrechte

Der Auftraggeber stimmt durch den erteilten Auftrag automatisch zu, dass der Fotograf alle entstandenen Bilder zu Portfoliozwecken (z.B. Portfolio-Bücher, Webseite, Blog, Hochzeitsportale/Blogs, Social Media und gedruckte Magazine) nutzen darf. Da es das Event zu sehr stört wenn wir notwendige Rechte bei allen Gästen auf der Feier einholen würden, geht der Fotograf davon aus, das der Auftraggeber seine Gäste über die Verwendung der Bilder informiert. Natürlich respektieren wir die Privatsphäre aufs Äußerste und wir bitten um einen schriftlichen Hinweis, sollte dies nicht erwünscht sein. Selbstverständlich berücksichtigen wir diesen Wunsch, bitten aber gleichzeitig zu bedenken, dass ein Portfolio für unser Unternehmen essentiell ist. Daher erlauben wir uns, die Kosten (Basispaket) in diesem Fall um 20% anzuheben.

3.4 Bildrechte

Die Bildrechte bleiben zur Gänze beim Fotografen. Ausschließlich der Auftraggeber erhält für die gelieferten Bilder das Nutzungs- und Vervielfältigungsrecht. Jede Manipulation der Fotos sowie deren Verkauf ist nicht gestattet bzw. bedarf schriftlicher Zustimmung des Urhebers.

3.5 Veröffentlichung & Soziale Netzwerke

Werden Fotos auf Online-Plattformen (Homepage, Blog, Facebook, Instagram, etc) hochgeladen, dann müssen diese das Logo des Fotografen oder einen Copyright-Vermerk (www.christianciui.com) aufweisen. (Das Brautpaar bekommt die Fotos jeweils in Hochauflösung ohne Logo und Web-Auflösung mit Logo und ohne Logo zur Verfügung gestellt.)

4. Verpflegung

Der Auftragnehmer muss für die Verpflegung des/der Fotografen und seiner Assistenten am Tag der Hochzeit aufkommen.

5. Sonstiges

Sollte es einem der Fotografen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit, Doppelbuchungen o.ä.) nicht möglich sein, den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb von 24 Wochen zu liefern, organisiert der Fotograf einen Ersatz. Außerdem verzichtet das Brautpaar in diesem Fall auf Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf den Fotografen.

An- und Abreisen erfolgen jeweils von Linz aus. Die jeweiligen Reisekosten werden im Vertrag verbindlich festgelegt. Wurde nichts dazu schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem km 0,55 EUR. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung (gegen Beleg) in Rechnung gestellt.

Der Auftraggeber nutzt zur Erbringung seiner Leistung gegenüber seinen Kunden den Dienst https://app.kreativ.management/. Dieser bietet ihm insbesondere die Möglichkeit Stammdaten der von ihm betreuten Brautpaare anzulegen, eine Kalenderverwaltung, eine Aufgaben- /To-Do-Liste, ein Postfach zur Kommunikation zwischen ihm und den Kunden sowie die Möglichkeit direkt über den Dienst Angebote und Abrechnungen für die Leistungen des Users zu erstellen. Angeboten wird dieser Dienst von der KreativManagement GmbH, mit welcher die Auftraggeber einen Nutzungsvertrag sowie einen – datenschutzrechtlich notwendigen – Auftragsverarbeitungsvertrag hat.